Petitionsausschuss, Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 11. Januar 2005 ⇒ weitere Details
Petitionsausschuss, Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 02. August 2005 ⇒ weitere Details
Antwortschreiben vom 27. August 2005: ⇒ weitere Details
Petitionsausschuss, Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 10. April 2006 ⇒ weitere Details
dem Petitionsausschuss liegen mit Schreiben vom 3.01.2005 und 6.01.2005 die Stellungnahmen des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums vor.
Beide Ministerien vertreten die Ansicht, dass die im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe aufgeworfenen Fragen vollumfänglich mit dem Ihnen bereits zugesandten Schreiben vom Finanzministerium vom 1.07.2004 beantwortet worden sind.
Ich werde nunmehr Ihre Eingabe mit den hierzu vorliegenden Stellungnahmen der Landesregierung nunmehr an die Berichterstatter, zwei vom Petitionsausschuss beauftragte Abgeordnete, zur Prüfung abgeben. Über das Prüfergebnis werden Sie unaufgefordert unterrichtet.
Anmerkung: Am 21.02.2005 ausdrücklich persönliches Erscheinen angeboten!
... zu Ihrem Schreiben vom 21.06.2005 liegt dem Petitionsausschuss eine ergänzende Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums vor, deren Inhalt ich Ihnen im Folgenden zur Kenntnis geben möchte:
Das Wirtschaftsministerium habe die Einrichtung eines Hotels im Ostseebad Baabe gefördert. Zuwendungsempfänger sei nicht die Arbeiterwohlfahrt als gemeinnützige Einrichtung, sondern die awosano Hotelbetriebs GmbH gewesen. Diese Gesellschaft sei ein gewerbliches Unternehmen. Der Förderantrag sei dementsprechend bearbeitet worden.
Nach den Regelungen des maßgeblichen Rahmenplanes und des Regionalen Förderprogrammes sowie gemäß der Förderpraxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern sei das Vorhaben förderfähig gewesen, da es sich um eine Investition in einen Tourismusbetrieb in der so genannten "1. Reihe" in den anerkannten Kur- und Erholungsorten nach dem Kurortegesetz handelte.
Für das Wirtschaftsunternehmen awosano Hotelbetriebs GmbH sei entsprechend dem Regionalen Förderprogramm und der Förderpraxis auch eine Bonusförderung in Höhe von 49% der förderfähigen Investitionskosten möglich gewesen. Der Vergleich mit den Fördersätzen für andere Hotels in Baabe könne nicht gezogen werden, da aus rechtlichen Gründen in der Vergangenheit niedriger gewesen seien. Die angesprochene Ferienwohnanlage in Alt Reddevitz sei nicht gefördert worden. Ob Mittel der gemeinnützigen AWO oder ihrer gemeinnützigen Gesellschaften dafür verwendet würden, sei nicht bekannt und für die Förderung des Hotels der awosano Hotelbetriebs GmbH auch nicht relevant.
Soweit die ergänzende Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums."
"...Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 02.08.2005, möchte ich an dieser Stelle einige Ergänzungen vortragen.
Die Förderung von Betrieben zur Schaffung neuer Arbeitsplätze ist sinnvoll, aber nicht um jeden Preis. Es wird so gefördert, dass nicht geförderte Betriebe in der 2. Reihe dem gesteigerten Wettbewerb nicht standhalten können. Denn bei sinkenden Gästezahlen (und zusätzlich steigender geförderter Bettenzahl) wird der Druck immer stärker. So schafft man einen neuen Betrieb, andere Unternehmen gehen jedoch ein. Da frage ich mich nach dem Sinn dieser Bonusförderung.
Angeblich war das Vorhaben der AWO SANO Hotelbetriebs GmbH nach den Regelungen des maßgeblichen Rahmenplanes sowie gemäß der Förderpraxis des Landes Mecklenburg Vorpommern förderfähig. Das Bauvorhaben für einen Tourismusbetrieb in der "1. Reihe" konnte mit bis zu 35% gefördert werden. Aber warum gab es eine Bonusförderung?
Meiner Meinung nach wird hier keines der fünf Kriterien (www.lfi-mv.de/ie/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung.html) für eine Förderung nach dem Programm "Gemeinschaftsaufgabe - Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erfüllt.
Warum wurde die Bonusförderung bewilligt und was hat man damit erreicht?
1) Nachhaltige Verbesserung des touristischen Angebots außerhalb der Hochsaison
Das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg Vorpommern schrieb am 1. Juli 2004, dass "in Mecklenburg-Vorpommern im Grundsatz eine Bettenförderung ausgeschlossen" ist. Nach dem Regionalen Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern sind davon aber Investitionen in Tourismusbetriebe in der so genannten "1. Reihe" in den anerkannten Kur- und Erholungsorten nach dem Kurortgesetz ausgenommen.
Es gibt keinen Zweifel, dass diese Bedingung hier erfüllt ist. Jedoch hat das Wirtschaftsministerium die Errichtung des Hotels auf der Grundlage des Programms Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert. Dabei soll ein Vorhaben laut dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern zur nachhaltigen Verbesserung des touristischen Angebotes außerhalb der Hochsaison beigetragen werden. Davon ist hier in Baabe nichts zu erkennen.
Im Gegenteil: diese Förderung führt eher zu einer Verschlechterung im Bereich des Tourismus, vor allem was die Bettenauslastung betrifft.
In diesem Jahr ist in Baabe die Anzahl der Betten um 18% gestiegen, die Gästeübernachtungen auf der Insel Rügen sind jedoch im ersten Halbjahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr um über 12% gesunken. Zudem wird es im Ostseebad Baabe höchstwahrscheinlich für das Jahr 2005 einen Rückgang der durchschnittlichen Gästebettenauslastung von 105 Tagen im Vorjahr auf etwa 80 Tage geben.
Selbst der Geschäftsführer der AWO SANO Gesellschaften, Michael Bauer, sagt: "Wir hoffen, dass wir die Betten das ganze Jahr über voll kriegen." Momentan schaffen wir es nicht einmal, die Auslastung vom Vorjahr zu halten, geschweige denn zu steigern. Des Weiteren sollten solche Maßnahmen gefördert werden, die sich auf die "dunkle Jahreszeit" auswirken. Doch auch hier zeigt sich nicht der gewünschte Effekt, denn Hotelbetten stehen in unserer Region in den Wintermonaten reichlich zur Verfügung. Da erscheint mir das Vorhaben des Herrn Bauer als ein echter Wunschtraum. Und die Bonusförderung an dieser Stelle als Fehlinvestition.
Die Förderung des Wirtschaftsunternehmens AWO SANO Hotelbetriebs GmbH sollte vor allem eine Steigerung der Gästebettenauslastung zum Ziel haben. Wie soll durch eine Erhöhung der Bettenanzahl eine bessere Auslastung erzielt werden?
2) Ergänzung der bereits vorhandenen touristischen Infrastruktur in besonders geeigneter Weise
Die vorhandene touristische Infrastruktur wurde meiner Meinung nach nicht wesentlich ergänzt. Bereits vor dem Bau der "Villa Sano" in Baabe, waren genügend Betten in Ferienwohnungen, Pensionen und Hotels vorhanden.
In welcher Weise wurde die touristische Infrastruktur ergänzt?
3) Wesentliche qualitative Verbesserung des Tourismusangebots der Region
Eine Verbesserung der Qualität des Angebotes im Fremdenverkehr ist nicht eingetreten. Es erfolgte lediglich eine Steigerung der Quantität, so dass mehr Einrichtungen schlechter aus-gelastet sind. In welcher Hinsicht wurde das Tourismusangebot qualitativ verbessert?
4) Besondere strukturelle Bedeutung für den betreffenden Tourismusstandort
Welche besondere Bedeutung hat die AWO SANO Hotelbetriebs GmbH für Rügen bzw. Baabe?
5) Fortentwicklung des Gesundheitstourismus
Es gab bereits Wellnessangebote im Ort (Gesundheitszentrum, Physiotherapeutische Praxis) und in der näheren Umgebung ("Inselparadies" im Ostseebad Sellin mit Bad, Sauna und verschiedenen Wellnessangeboten). Wie wurde der Gesundheitstourismus weiterentwickelt?
Ich sehe keines der Kriterien für eine Förderung im Sinne der "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erfüllt.
Weiterhin wurde die Förderung mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze begründet. Dabei muss man dieses relativieren - wir sprechen hier von 9-12 neuen Arbeitsstellen, die mit 2,5 Mio. Euro gefördert wurden. Mittlerweile wurde der Gesamtbetrag des GA-Investitionszuschuss auf maximal 80.000,- Euro pro neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz begrenzt.
Eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation wird hier in der Region kaum eintreten. Trotz enormen Bettenzuwachses ist die Arbeitslosigkeit hoch geblieben. In den Sommermonaten werden Hilfs- und Fachkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland eingestellt. Da stellt sich wieder die Frage, ob die Förderung im Sinne der Schaffung neuer Arbeitsplätze sinnvoll war.
Selbst wenn die Förderung gerechtfertigt sein sollte, ist der Verbund des gemeinnützigen Mutterunternehmens mit den nicht-gemeinnützigen Tochtergesellschaften höchst fragwürdig. Durch die Bildung neuer Betriebs-, Besitz- und Servicegesellschaften mit preiswertem Personal lässt sich Geld aus dem gemeinnützigen Bereich in Geschäftsführergehälter, Beratungsverträge und nicht gemeinnützige Tochtergesellschaften lenken. Die gemeinnützige AWO SANO in Mecklenburg Vorpommern betreibt beispielsweise Kurkliniken, Feriendörfer und durch das Tochterunternehmen AWO SANO Hotelbetriebs GmbH das 3-Sterne Hotel in Baabe. Der Geschäftsführer aller Gesellschaften ist identisch.
Dieses 5 Millionen Euro teure Hotelvorhaben wurde vom Wirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns mit einer Bonusförderung von 49% auf Bau- und Einrichtungskosten bedacht. Mit Mitteln aus dem gemeinnützigen Bereich und einer fragwürdigen Bonusförderung ausgestattet, geht nun dieser Hotelbetrieb in Wettbewerb zu eigenen gemeinnützigen Einrichtungen sowie den anderen gewerblichen Beherbergungsbetrieben. All das ist dem Wirtschaftsministerium nicht nur bekannt, sondern wird auch gefördert.
Gemeinnützige Betriebe, die hilfsbedürftige Menschen in ihren Beherbergungsstätten unterbringen, sind hierzulande von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit.
Als bedürftig gelten Personen, deren Nettoeinkünfte unter der Bemessungsgrenze des § 53 Nr. 2 AO liegen. Diese liegt pro Familienmitglied beim Vierfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 BSHG, beim Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes. Das entspricht im Jahr 2005 zum Beispiel bei 2 Erwachsenen mit 2 Kindern im Alter von 15 bis 17 Jahren in Westdeutschland Nettoeinkünften von monatlich 5.177,- Euro und in Ostdeutschland monatlich 4.967,00 Euro.
Danach sind 80% der Bevölkerung als hilfsbedürftig einzustufen und in den gemeinnützigen Beherbergungsbetrieben von der Mehrwertsteuer befreit. So wird selbst der Urlaub für hoch bezahlte Angestellte, Beamte, Freiberufler und Unternehmer in gemeinnützigen Beherbergungsbetrieben bis in den 4-Sterne-Bereich subventioniert. Für Personen mit starker Behinderung und Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, wird ohne weitere Nachprüfung Hilfsbedürftigkeit angenommen.
Von der gemeinnützigen AWO SANO wird jedoch selbst der vorgeschriebene Nachweis zur Einhaltung der Bemessungsgrenzen nicht erbracht. Bis vor einiger Zeit hieß es auf dem Buchungsvordruck der AWO SANO gGmbH: "Mein Einkommen überschreitet die Bemes-sungsgrenze für gemeinnützige Ferieneinrichtungen. Ich bitte Sie, mir die gesetzliche MwSt. in Rechnung zu stellen. (Hier nur ankreuzen, wenn Einkommen höher als Bemessungsgrenze)" Auf dem dazugehörigen Berechnungsblatt stand: "Dieses Berechnungsblatt können Sie behalten oder wegwerfen. Wir benötigen es nicht. Wir versichern Ihnen, dass die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Familienferiendorf Rerik eingehalten werden".
Selbst solche Betriebe behalten den Status der Gemeinnützigkeit, obwohl die Dokumentation zwingend vorgeschrieben ist. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement teilt in einem Schreiben vom 24.08.2005 mit, dass die Anerkennung der Gemeinnützigkeit allein dem zuständigen Finanzamt obliegt. Wird die Gemeinnützigkeit in regelmäßigen Abständen geprüft?
Auch Personen, wie z.B. gut verdienende Bundestagsabgeordnete, die keine Hilfsbedürftigkeit nachweisen können, ist der Urlaub in diesen Einrichtungen möglich. Die ermäßigten Umsatzsteuersätze als politisches Steuerungsinstrument sind nicht gerade geeignet, da insbesondere die Weitergabe der Steuerermäßigung an den Endverbraucher von staatlicher Seite nicht sichergestellt werden kann. Dies gilt meiner Meinung nach auch für alle anderen Vergünstigungen, die diesen Einrichtungen gewährt werden. Denen, die wirklich bedürftig sind, kommen die Steuervorteile gar nicht zugute, denn die Übernachtungspreise der Einrichtungen sind in den Saisonzeiten so hoch, dass wirklich Bedürftige sich dort einen Urlaub nicht leisten können. Die Vergünstigungen werden stattdessen genutzt, um nicht gemeinnützige Tochterunternehmen zu gründen. Diese Art der Wirtschaftspolitik ist "möglich" und nicht strafbar, gefährdet jedoch massiv die Existenz vorhandener Betriebe.
Wie wird die Förderung genau begründet?
Warum erfolgte die Bettenförderung, obwohl dies weder auf eine Qualitätsverbesserung des Tourismusangebots noch auf die Fortentwicklung des Gesundheitstourismus zielt und erst recht nicht die Bettenaulastung steigert?
Wie werden die Verflechtungen von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Bereich Ihrerseits beurteilt?
Alle Einzelheiten zum gesamten Schriftverkehr mit den Ministerien finden Sie unter www.tourismuspolitik.info.
Außerdem biete ich Ihnen nochmals mein persönliches Erscheinen an."
"... Ihre Petition vom 05.10.2004, in der Sie sich über Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen gemeinnütziger Investitionen im Beherbergungsgewerbe und die Nichtbeantwortung von in diesem Zusammenhang an das Wirtschaftsministerium gerichtete Schreiben beschwerten, ist abschließend behandelt worden.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner 75. Sitzung am 06. April 2006 nach seiner Beschlussempfehlung des
Petitionsausschusses (Landtagsdrucksache Nr. 4/2178) entschieden, Ihr Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrer Beschwerde
nicht entsprochen werden kann.
Nach den umfangreichen Stellungnahmen des Wirtschafts- und des Finanzministeriums stellt sich die angegriffene Förderung als rechtmäßig dar. Eine rechtswidrige Quersubvention zwischen gemeinnützigen und anderen Tätigkeiten konnte vom Petitionsausschuss nicht festgestellt werden.
Mit dieser Entscheidung ist das Petitionsverfahren endgültig abgeschlossen..."
Anmerkung: Mit diesen Worten hakt der Petitionsausschuss die Sache ab. Es werden bis heute jedoch weder Argumente für die
"angegriffene" Förderung angebracht noch will man die Verflechtungen der nicht gemeinnützigen und gemeinnützigen Betriebe sehen. Auch zu den jahrelangen Verstößen gegen die Abgabenordnung gab es keine Argumente der Finanzministerin.
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