„… Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit leider nicht weiterhelfen kann. Es ist zwar richtig, dass sich die Monopolkommission gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen wendet und dies auch häufiger in ihren Gutachten ausgeführt hat. Der Gesetzgeber beschränkt jedoch die Aufgaben der Kommission auf die Erstattung von Gutachten zu ordnungspolitisch wichtigen Fragen an die Bundesregierung. Eine Begutachtung einzelner Fälle oder die rechtliche Bewertung von Einzelsachverhalten, die uns vorgetragen werden, wird damit ausgeschlossen. Mit Ihrer Beschwerde bei der EU-Kommission ist wohl am ehesten die Möglichkeit einer erfolgreichen Lösung des Problems gegeben. …“