Tourismuspolitik Info


Wirtschaftsminister Ebnet, Mecklenburg-Vorpommern, 26. Februar 2004       weitere Details

Antwortschreiben, 04. März 2004       weitere Details

Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, 5. April 2004       weitere Details

Antwortschreiben vom 28.07.2004       weitere Details

Gespräch Wirtschaftsministerium MV mit Dr. Wolfgang Rühle, 4.05.2004       weitere Details

Wirtschaftsminister Ebnet, Mecklenburg-Vorpommern, 26. Februar 2004


„…vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4.01.2003, in dem Sie sich gegen eine angebliche Wettbewerbsverzerrung mit Beihilfen aus Mitteln der EU wenden. Ihr Anliegen ist in meinem Haus gründlich geprüft worden, so dass ich um Verständnis dafür bitte, Ihnen erst jetzt antworten zu können.

Der von Ihnen genannte Zuwendungsbescheid für die Errichtung eines Hotels mit 136 Betten in Baabe wurde nicht an die Arbeiterwohlfahrt (AWO), sondern an ein Wirtschaftsunternehmen ausgereicht. Die Zuwendungsempfängerin, die AWO SANO Hotelbetriebs GmbH, nimmt demzufolge auch wie jeder andere Hotelbetrieb am Wettbewerb teil. Nach den Regelungen des maßgeblichen Rahmenplanes sowie der Förderpraxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern war für dieses Wirtschaftsunternehmen eine Bonusförderung möglich.

Gemäß der der Stellungnahme des Landkreises Rügen ordnet sich das Vorhaben der AWO SANO Hotelbetriebs GmbH zur Errichtung eines Familien- und Gesundheitshotels in Baabe in das Tourismuskonzept der Region sehr gut ein. Des Weiteren wurde hervorgehoben, dass die vorgesehene Schaffung von 9-12 Dauerarbeitsplätzen die Arbeitsmarktsituation in der Region weiter verbessern wird. In der Stellungnahme der IHK zu Rostock wird das Vorhaben und die Gewährung eines Investitionszuschusses ebenfalls unterstützt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsverzerrung durch die Investitionsförderung für das Vorhaben der der AWO SANO Hotelbetriebs GmbH ausräumen konnte und wünsche Ihnen für Ihr Unternehmen ein gutes Geschäftsjahr 2004.“


Antwortschreiben, 04. März 2004


"...meine Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsverzerrungen durch die Investitionsförderungen an die AWO SANO Gesellschaften sind mit Ihrem o.g. Schreiben nicht ausgeräumt. Die Bearbeitungsdauer vom 4.2.2003 bis 26.02.2004 verwundert mich schon, weil auf die am 16.12.2003 nachgereichten Unterlagen und das vorherige Gespräch mit Frau Müller keine Reaktion erfolgte.

Mit Schreiben vom 16.12.2003 habe ich dem Wirtschaftsministerium Unterlagen zu den AWO SANO Gesellschaften nachgereicht. Wie die Arbeiterwohlfahrt organisiert ist, müsste dem Wirtschaftsministerium spätestens damit bekannt sein. Zudem hat der Wirtschaftsminister den Fördermittelbescheid für die AWO SANO Hotelbetriebsgesellschaft am 21.11.2003 in einer Einrichtung der gemeinnützigen AWO SANO GmbH dem Geschäftsführer der Gesellschaften überreicht. Die Gesellschaften des Herrn Bauer betreiben drei gemeinnützige Mutter-Kind-Kurkliniken, ein gemeinnütziges Feriendorf, eine gemeinnützige Familienferienstätte, einen gemeinnützigen Reisedienst und Servicegesellschaften zur Erbringung von Dienstleistungen für die gemeinnützigen Gesellschaften. Dies ist überwiegend der Internetpräsentation unter www.awosano.de zu entnehmen. Ausdrucke liegen im Wirtschaftministeri-um vor. Sie sind auf die Unterlagen nicht eingegangen. Vielleicht weil einiges in die Zuständigkeit des Sozialministeriums und des Bundes fällt.

Sie teilen mir mit, dass der letzte Zuwendungsbescheid für die Errichtung eines Hotels mit 136 Betten in Baabe nicht für die Arbeiterwohlfahrt (AWO), sondern an das Wirtschaftsunternehmen AWO SANO Hotelbetriebsgesellschaft ausgereicht wurde. Das AWO-Firmengeflecht wird bewusst nicht beachtet.

Die Arbeit der Arbeiterwohlfahrt ist sehr föderalistisch. Jedes Unternehmen ist rechtlich selbständig. Die Finanzgeflechte sind nicht transparent die Kontrolle kaum möglich. Diese Erfahrung musste der Kreisverband der AWO Neuss machen, als dort Fördergelder in undurchsichtigen Finanzgeflechten hin- und hergeschoben wurden. Zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Innenrevision der AWO sollten dort das Finanzgeflecht entwirren und einen Betrug aufklären. Nach dem ersten Zwischenbericht musste im Jahr 2002 ein ausgelagerter Verein der AWO Neuss Insolvenz anmelden. Wegen des guten Namens versuchte die AWO es zu vermeiden, dass Arbeitslose, Kranke und Alte den Schaden tragen.

Dem Wirtschaftsministerium ist bekannt, wie es zu dem Förderantrag für das "Gesundheitshotel" in Baabe kam. Die gemeinnützige AWO SANO GmbH hat ein Baugrundstück an der Strandstraße im Ostseebad Baabe erworben um die Mutter-Kind-Kurklinik zu erweitern. Das Grundstück wurde gerodet und eine Kurklinik geplant. Die Planungskosten verbleiben damit wahrscheinlich bei der gemeinnützigen Gesellschaft. Der Bauantrag für die Kurklinik wurde gestellt und genehmigt. Dies können Sie noch aus den Ihnen vorliegenden Bauplänen ersehen. Das gebührenbefreite Baugenehmigungsverfahren für die ursprünglich geplante und nicht verwirklichte Kurklinik der gemeinnützigen AWO SANO GmbH trägt nun wohl der Steuerzahler.

Am 14.11.2003 wurde ich noch von dem Planer Dr, Ing. Ali Labib M. Mahmoud wegen der Änderung der Tiefgaragenzufahrt angeschrieben. In dem Schreiben heißt es: "Der Betreiber, die AWO, hat in der Regel Gruppen mit Müttern, Kindern und Familien als Gäste. Die Gäste reisen zu dem in ca. 3 bis 4-wöchigen Etappen zu ca. 80% in Bussen an und halten sich während dem "Erholungs"-Ferienprogramm zumeist im Gebäude oder an der See auf.

Auf dem lukrativen Markt der sozialen Dienstleistungen wird es immer enger. Die angekündigte und geplante Erweiterung der Kurklinik mit Kassenverträgen war nicht möglich. Aus den Sozialtöpfen war kein Geld zu holen. Dieser Sachverhalt ist dem Wirtschaftsminister bekannt, wie den Presseberichten zu entnehmen war. Herr Bauer sagte bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides: "Wir gehen davon aus, dass es immer mehr Menschen gibt, die etwas für ihre Gesundheit tun wollen, auch wenn es die Krankenkasse nicht bezahlt."

Wohin nun mit dem gerodetem Grundstück und der Planung für die gemeinnützige Gesellschaft? Die AWO SANO Hotelbetriebsgesellschaft mbH wurde gegründet, die Planungsunterlagen der Kurklinik geändert und GA-Mittel für ein "Gesundheitshotel" beantragt. Welche Gesellschaft nun Eigentümer des zwischenzeitlich geteilten Baugrundstückes ist, ist mir nicht bekannt. Das Gesamtinvestiti-onsvolumen von 5 Millionen Euro wird aus GA-Mitteln mit 49 % öffentlich gefördert, viel höher als die vorhandenen Hotels und Gesundheitseinrichtungen im Ort. Diese wurden in der Vergangenheit bei damals höheren Darlehenszinssätzen mit 23 bis 33 Prozent gefördert. Eine reine Bettenförderung soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Dies war bisher die offizielle Haltung. Lediglich eine Dampfsauna und ein Massageraum im Keller rechtfertigen wohl kaum die schnelle "Bonusförderung" in Höhe von 49 %. Mir wurde von Ihnen jedoch mitgeteilt, dass nach den Regelungen des maßgeblichen Rahmenplanes sowie der Förderpraxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern für AWO SANO Hotelbetriebsgesellschaft eine Bonusförderung "möglich" war. Das Wirtschaftsministerium ist in diesem Fall auffällig schnell und großzügig. Der Wirtschaftsminister machte nach den Presseberichten deutlich, dass speziell solche Maßnahmen gefördert werden, die sich auf die dunkle Jahreszeit auswirken. Dann wäre die Bettenförderung bestimmt nicht das geeignete Mittel. Michael Bauer, Geschäftsführer der AWO SANO Gesellschaften entgegnete darauf: "Wir hoffen, dass wir die Betten das ganze Jahr über voll kriegen." Hotelbetten stehen in dieser Region in der dunklen Jahreszeit reichlich zur Verfügung.

Eine Verbesserung der Infrastruktur sowie eine qualitative Verbesserung des Tourismusangebotes sind nicht erkennbar. Direkt neben dem neuen Vorhaben der AWO SANO Hotelbetriebsgesellschaft mbH befindet sich eine Praxis für Physiotherapie und hundert Meter weiter das öffentliche Kurmittelhaus. Gegenüber wird im April das Gesundheitszentrum f.x.mayr eröffnet. Ganzjährig geöffnete Hotels mit Gesundheitsangeboten sind keine Besonderheit. Behindertengerechte Ferienwohnungen gibt es in zweihundert Meter Entfernung Dabei gibt es hier Investoren vor Ort, die ohne Fördermittel in diesen Lagen investieren. Selbst in der zweiten Reihe werden Hotels ohne Fördermittel gebaut. Als Beispiel sei hier der Selliner Hof genannt.

In Rerik wurde von der gemeinnützigen AWO SANO GmbH bereits ein Feriendorf errichtet und in Kratzeburg/OT Dambeck eine so genannte Familienferienstätte mit Angeboten wie in anderen Freizeitanlagen auch, halt nur gemeinnützig (In den Saisonzeiten teuer, im Winter preiswert). Statt den Bedürftigen überreichte Herr Bauer als Vorsitzender des Arbeitskreises gemeinnützige Familienferien-stätten in MV der Sozialministerin Dr. Marianne Linke für das Jahr 2004 einen Scheck über 50.000 Euro. Dazu Herr Bauer: "Mit diesem Geld wollen wir denen, die sich sonst vielleicht keinen Urlaub leisten könnten, unter die Arme greifen und ihnen schöne Ferien in unseren Einrichtungen ermöglichen." Sozialministerin Dr. Marianne Linke (PDS) lobte die Initiative des Arbeitskreises: "Das ist ein schönes Angebot und eine gelungene Werbeaktion für die Familienferienstätten des Landes. Das Sozialministerium hat ihren Aufbau mit rund 13 Mio. Euro gefördert. Die modernen Einrichtungen bieten aufgrund ihrer familienfreundlichen Preisgestaltung insbesondere kinderreichen Familien die Möglichkeit, in einem Umfeld gemeinsam Urlaub zu machen, das auf alle ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist und in dem auch die Betreuung für Kinder angeboten wird." Den Sachverhalt können Sie den Internetseiten des Sozialministeriums entnehmen.

Die Ministerin sollte sich dringend einmal die Umsätze und Preisgestaltung der gemeinnützigen AWO SANO GmbH für die Saisonzeiten anschauen. Eine direkte Förderung von wirklich Bedürftigen käme preiswerter. Die können sich den Urlaub nicht leisten. Jetzt kann die Sozialministerin wenigstens 100 Schecks im Wert von je 500 Euro werbewirksam an wirklich Bedürftige verteilen. Diese Schecks gelten natürlich nur für die dunkle Jahreszeit, wenn die Betten nicht belegt werden können. Der Pressebericht Nr. 186 " Hundert Mal Ferien fast zum Nulltarif" ist im Internetpressearchiv des Sozialministeriums abrufbar.

Zielgruppe der gemeinnützigen Feriendörfer sind nicht wirklich Bedürftige, sondern alle Personen mit kleinen oder mittleren Einkommen und der Tagungstourismus. Die Plätze in Anspruch nehmen können auch Personen mit höheren Einkommen. Diese "bittet" die gemeinnützige AWO SANO GmbH auf dem Buchungsformular anzukreuzen, wenn das Familiennettoeinkommen bestimmte Grenzen überschreitet. Nur dann wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Nettoeinkommensgrenze liegt z. B. für zwei Erwachsene mit zwei Kindern im Alter von 14 und 18 Jahren bei 3912,- Euro netto (Vordruck der gemeinnützigen AWO SANO GmbH). Schon ist der Frieden mit dem Finanzamt gewahrt.

Entgegen Ihrer Auffassung, bin ich sehr wohl der Meinung das Wettbewerbsverzerrungen bestehen.
An einer angemessenen Förderung wäre nichts auszusetzen, wenn der Bedarf vorhanden und der Antragsteller nicht bereits mit besonderen Privilegien ausgestattet wäre. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen in der Tourismusbranche, z.B. durch den Einsatz Zivildienstleistender, die Gewerbesteuerbefreiung, der Umsatzsteuervergünstigung, die Körperschaftsteuerbefreiung, die Grundsteuerbefreiung, die Berechtigung Spenden entgegen zu nehmen und die auffallend schnellen und hohen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln. Der Wettbewerbsvorteil beläuft sich schon ohne Fördermittel auf einige hunderttausend Euro jährlich. Durch Taktieren mit neuen Betriebs-, Besitz- und Servicegesellschaften mit preiswertem Personal lässt sich scheinbar vieles gestalten. Plötzlich existiert Geld für ein nicht gemeinnütziges Hotelvorhaben. Eine neue Gesellschaft wird gegründet. Wer weiß bei den Verflechtungen nachher noch in welcher Eigenschaft der Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften gerade handelt und was an den AWO-Gesellschaften von Herrn Bauer wirklich gemeinnützig ist? Wie soll eine Kasse prüfen, ob die Forderungen bei Kliniksätzen angemessen sind? Wem nützt es noch?

Die öffentliche Hand stützt hier Intransparenz und Wettbewerbsverzerrungen, klagt jedoch gleichzeitig über mangelnde Steuereinnahmen und fehlende Finanzmittel für wirklich Bedürftige während die Gäste für einen wachsenden Apparat der Wohlfahrt zahlen. Die Hotelbetreiber stehen im härter werdenden Wettbewerb im In- und Ausland, haben einen vergleichsweise hohen Umsatzsteuersatz auf die Beherbergung und kämpfen mit der Substanzbesteuerung im Bereich der Gewerbesteuer. Gleichzeitig gehen auf der Insel Hotelbetriebe mit ungünstigeren Lagen in das Insolvenzverfahren. Am 7.12.2003 wurde in der Zeitung Die Welt der Unternehmensverkauf aus Insolvenz der Rügen Tiet un Wiel Frei-zeitzentrum GmbH & Co.KG veröffentlicht.

Sie berufen sich auf positive Stellungnahmen des Landkreises Rügen und der Industrie- und Handelskammer. Dabei hatte zumindest die Industrie- und Handelskammer bereits Kontakt zu Herrn Mews aufgenommen und Bedenken angemeldet. Eine Stellungnahme des Landkreises zu dem o.g. Sachverhalt steht noch aus. Auch die Hervorhebung der Schaffung von 9-12 Arbeitsplätzen muss relativiert werden. Eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in der Region wird kaum eintreten. Trotz enormen Bettenzuwachses ist die Arbeitslosigkeit in der Vergangenheit hoch geblieben. Im Sommer werden Hilfs- und Fachkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland in den Hotelbetrieben gesucht und eingestellt. Die Arbeitserlaubnis wird erteilt weil eben nicht genügend einsetzbare Hilfs- und Fachkräfte in der Region vorhanden sind. Spätestens hier stellt sich die Frage, ob die Förderung noch angemessen ist.

Zusammenhänge und Interessenkonflikte können Sie trotz gründlicher Prüfung nicht erkennen. Doch welchen Grund sollte Herr Bauer z.B. haben das Hotel in Baabe in der dunklen Jahreszeit vorrangig zu belegen, wenn er mit den gleichen Gästen in den steuerprivilegierten Feriendörfern wesentlich mehr Einnahmen erzielen kann bzw. den Urlaub preisgünstiger anbieten kann? Diese sind in der dunklen Jahreszeit trotz Preisvorteil nicht so leicht zu belegen. Erst einmal die Fördermittel sichern. In fünf Jahren, nach den hohen Abschreibungen, kann man ja wieder an dem Netzwerk arbeiten. Die eigentliche Zielstellung der Arbeiterwohlfahrt und deren Einrichtungen, die den Zusatz AWO führen, sind in der jeweiligen Satzung aufgeführt. Ebenso die Einflussnahme auf die Politik.

Aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben sich Fragen, auf die Unternehmer und Mitarbeiter eine Antwort erwarten.

Soll ein unfairer Wettbewerb durch die Steueroase Gemeinnützigkeit und durch die Förderpraxis im Land gestützt werden?

Sind die Förderungen mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Artikel 87 EG-Vertrag noch vereinbar?

Wem nützen die hohen Fördermittel und Steuerprivilegien der Gesellschaften?

Müssen die Beitrags- und Steuerzahler in Europa für diese Privilegien dauerhaft zahlen?..."


Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, 5. April 2004


„ …für Ihr Schreiben vom 4. März 2004, mit dem Sie mir Ihre Bedenken hinsichtlich von Wettbewerbsverzerrungen durch die Förderung der AWO SANO Hotelbetriebsgesellschaft mbH Rerik schildern, danke ich Ihnen. Ich habe den Sachverhalt der zur Unternehmensförderung geführt hat und Ihre Argumente, die sich gegen diese Förderung richten, eingehend prüfen lassen.

In Ihrer Argumentation verweisen Sie auf die föderalistische Struktur der Arbeiterwohlfahrt und die rechtliche Selbständigkeit eines jeden Unternehmens. Sie kommen dabei zu dem Schluss, dass es sich bei dem geförderten Betrieb um ein im Sinne der Gemeinnützigkeit betriebenes Hotel handelt. Die Antragstellerin hat dem Landesförderinstitut im Rahmen des Antragsverfahrens die für eine Bewilligung von Fördermitteln notwendigen Nachweise für eine Förderfähigkeit, wie jedes andere Unternehmen auch, vorgelegt. In der Antragsbearbeitung sind diese gesichtet und geprüft worden. So wurden u.a. die Gewerbeanmeldung, der Handelsregisterauszug und auch der Gesellschaftervertrag vorgelegt. Diese Unterlagen haben bei der Bearbeitung keinen Anlass zu Beanstandung gegeben. Außerdem wurden Erklärungen zu der Unternehmensbeteiligung vorgelegt. Ferner hat eine namenhafte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatergesellschaft den KMU-Status und die vorgenannten Erklärungen testiert. Anhand der Unterlagen lassen sich die von Ihnen vorgetragenen Argumente nicht belegen.

Ich habe allerdings veranlasst, dass vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern das geförderte Unternehmen zu einem Gespräch eingeladen wird, um eine Sachverhaltsaufhellung zu erreichen. Sollten sich dabei neue Erkenntnisse ergeben, die eine rechtliche Neubewertung des Fördervorganges notwendig erscheinen lassen, so wird entsprechend zu verfahren sein. …“


Antwortschreiben vom 28.07.2004


Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrungen durch die Vergabe von Fördergeldern und Steuervergünstigungen an die gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen AWO SANO Gesellschaften

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Meyer,

in Ihrem Schreiben vom 5.04.2004 sind Sie von falschen Grundlagen ausgegangen. Dies habe ich Ihnen mit meinen Schreiben vom 13. und 16.04.2004 mitgeteilt.

Am 4.05.2004 hatte ich dann ein Gespräch mit Ministerialdirigent Dr. Wolfgang Rühle im Wirtschaftsministerium. Über das Gespräch liegt eine Gesprächsnotiz vor.

Ein Ergebnis des Gesprächs zur Sachverhaltsaufhellung ist nicht bekannt. Auch die von Dr. Rühle zugesagte Stellungnahme der Kartellbehörde des Landes liegt mir noch nicht vor.

Zwischenzeitlich ist die AWOSANO jedoch aktiv geworden. Die AWO SANO Hotelbetriebsgesellschaft mbH verfolgt nun scheinbar ein anderes Konzept (OZ vom 6.7.04).

Konzept altKonzept neu
136 Betten100 Betten
Bauvolumen rechtswidrig 2 Baugenehmigung rechtswidrig
Verwaltungsgericht Greifswald
Baugenehmigung neu beantragtGeringeres Bauvolumen
Widerspruchsverfahren läuft
Hotelbetriebsgesellschaft
Eigentümer des Grundstücks
AWO SANO gGMBH
Erbpachtvertrag
Illegale Rodung in
geschützter Landschaft
Auflage Ersatzanpflanzungen
durch NPA 21 Kiefern, 2 Birken, 6 Eichen
Familien- und Gesundheitshotel Gesamtes Hotel behindertengerecht
die Raumgrößen stimmen nur nicht.

So wird dann die Bonusförderung vom 21.11.2003 gerechtfertigt?

Mit freundlichem Gruß

Ralf Schlüter


Gespräch Wirtschaftsministerium MV mit Dr. Wolfgang Rühle, 4.05.2004


Gesprächsnotiz

Datum:04.05.2004
Uhrzeit:14.00 – 15.30 Uhr
Ort:Wirtschaftsministerium, Zimmer 413,
Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
Gesprächspartner:Ministerialdirigent Dr. Wolfgang Rühle (Tel. 03855-885031)
Frau Müller
und eine Mitarbeiterin vom Landesförderinstitut
Thema:Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrungen durch die Vergabe von Fördergeldern und Steuervergünstigungen an die gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen AWO SANO Gesellschaften

Die Beschwerde an die Europäische Kommission, in der Fassung vom 29.04.2004, lag dem Wirtschaftsministerium vor und ist den Gesprächspartnern bekannt. Der Unterzeichner hatte eine umfangreiche Akte mit den Belegen für die Beschwerde bei und angeboten die Aussagen zu belegen. Zweifel an der Richtigkeit wurden nicht geäußert.

Dr. Rühle teilte mit, dass nach den neueren Richtlinien eine „Bonusförderung“ in Höhe von 49% für das Hotelvorhaben möglich war. Ob die Förderkriterien eingehalten werden, wird später bei Vorlage des Verwendungsnachweises geprüft. Hierbei würde insbesondere der 1/3 Anteil der Investitionen für die Verbesserung der gewerblich betriebenen Infrastruktur geprüft. Vom Unterzeichner wurde angezweifelt, dass der Investitionsanteil für die Freizeiteinrichtungen im Keller neben der Tiefgarage so erheblich ist und es sich eher um eine Bettenförderung für ein gewöhnliches Hotelvorhaben handelt.

Der Unterzeichner hat den Gesprächspartnern die örtliche Situation mit den vielen bereits vorhandenen Gesundheits- und Wellnesseinrichtungen geschildert, insbesondere auf das bereits vorhandene und von der AWOSANO betriebene öffentliche Kurmittelhaus in dem kleinen Ostseebad Baabe. Die vorhandenen Kapazitäten vor Ort sind nicht ausgelastet.

Die Konkurrenzsituation ist nach Aussage von Dr. Rühle für die Förderung nicht entscheidend.

Vom Unterzeichner wurde der Interessenkonflikt zwischen dem Betrieb der gemeinnützigen Ferienanlagen und dem nicht gemeinnützigen Hotel angesprochen. Dr. Rühle hat zugesagt, die Gesellschafterproblematik prüfen zu lassen.

Für die steuerrechtlichen Gesichtspunkte und die Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Status der Gemeinnützigkeit, der Vereinbarkeit mit der Satzung der Gesellschafter sowie Fragen zum Betrieb der Ferienanlagen ist das Wirtschaftsministerium nicht zuständig. Diese Dinge werden nicht geprüft.

Auf die Fragen zur Wettbewerbsverzerrung angesprochen, sagte Dr. Rühle eine Überprüfung durch die Kartellbehörde des Landes zu. Diese Aufgabe fällt in seinen Zuständigkeitsbereich. Die steuerrechtlichen Fragen nach Bundesrecht werden hier jedoch nicht geprüft.

Baabe, 4.05.2004

Ralf Schlüter


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