„…der Landesrechnungshof hat Ihre Eingabe und die beigefügte Beschwerde an die EU-Kommission mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die von Ihnen beklagte Subventionspraxis erscheint durchaus geeignet, vom Landesrechnungshof untersucht zu werden; kurzfristig wird dies jedoch nicht möglich sein.
Unabhängig hiervon könnte sich der von Ihnen beschrittene Beschwerdeweg am ehesten als erfolgversprechend erweisen. Der Landesrechnungshof wäre Ihnen dankbar, wenn Sie ihm die Entscheidung der Kommission zukommen lassen könnten.“