Nummer des Falles: CP65/04 - 20.04.2004*D/52768
1. Name und Vorname des Beschwerdeführers:
Strandhotel Baabe, Ralf und Rita Schlüter GbR, Strandstraße 28, 18586 Ostseebad Baabe
2. Gegebenenfalls vertreten durch:
Ralf Schlüter
3. Staatsangehörigkeit:
deutsch
4. Anschrift oder Geschäftssitz:
18585 Ostseebad Baabe, Strandstraße 24 (privat)
5. Telefon/Fax/E-Mail:
Telefon: 038303/15-0 (geschäftlich)
Fax: 038303/15-150
E-Mail: strandhotel@t-online.de
6. Tätigkeitsbereich und -ort(e):
Tätigkeitsbereich: Hotelgewerbe Beherbergung und Verpflegung
Tätigkeitsort: Sitz Ostseebad Baabe
7. Mitgliedstaat oder öffentliche Einrichtung, die nach Ansicht des Beschwerdeführers das Gemeinschaftsrecht nicht beachtet hat:
1. Die Bundesregierung Deutschland
2. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
8. Möglichst genaue Darstellung des Beschwerdegegenstands:
Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrungen durch die Vergabe von Fördergeldern und Steuervergünstigungen an die gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen AWO SANO Gesellschaften
Gemeinnützige Institutionen wie die AWOSANO gGmbH erhalten im Beherbergungsgewerbe wettbewerbsverzerrende Subventionen. Dieses Privileg erhalten deutsche und ausländische Gewerbebetriebe in Deutschland nicht. Die nicht gemeinnützigen Gewerbebetriebe stehen im härter werdenden Wettbewerb im In- und Ausland um in- und ausländische Gäste. Dieses Problem findet sich in ganz Deutschland und ist nicht nur auf die neuen Bundesländer und diese Gesellschaft beschränkt. Die Dienstleistungen werden grenzüberschreitend in Anspruch genommen. Auch das ausländische Hotelgewerbe kann seine Leistungen nicht steuerfrei und mehrfach gefördert anbieten. Angebot und Nachfrage sind grenzüberschreitend. Im Tourismus besteht ein grenzüberschreitender Handel.
Wir wehren uns dagegen, dass die gemeinnützigen Betriebe jährlich mehrere Millionen Euro an wettbewerbsverzerrenden Subventionen erhalten.
Wettbewerbsverzerrende Vergabepraxis bei Fördermittel durch das Sozialministerium MV und steuerrechtliche Bevorzugung der als gemeinnützig anerkannten Ferienanlagen nach Bundes- und Landesrecht
In Rerik wurde von der AWO SANO gGmbH bereits ein Feriendorf errichtet und in Kratzeburg/OT Dambeck eine so genannte Familienferienstätte mit Angeboten wie in anderen Freizeitanlagen auch, halt nur gemeinnützig (in den Saisonzeiten teuer, sonst preiswert).
Statt den Bedürftigen überreicht Herr Bauer als Vorsitzender des Arbeitskreises gemeinnützige Familienferienstätten in MV der Sozialministerin Dr. Marianne Linke für das Jahr 2004 einen Scheck über 50.000 Euro. Dazu Herr Bauer: "Mit diesem Geld wollen wir denen, die sich sonst vielleicht keinen Urlaub leisten könnten, unter die Arme greifen und ihnen schöne Ferien in unseren Einrichtungen ermöglichen."
Sozialministerin Dr. Marianne Linke (PDS) lobte die Initiative des Arbeitskreises: "Das ist ein schönes Angebot und eine gelungene Werbeaktion für die Familienferienstätten des Landes. Das Sozialministerium hat ihren Aufbau mit rund 13 Mio. Euro gefördert. Die modernen Einrichtungen bieten aufgrund ihrer familienfreundlichen Preisgestaltung insbesondere kinderreichen Familien die Möglichkeit, in einem Umfeld gemeinsam Urlaub zu machen, das auf alle ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist und in dem auch die Betreuung für Kinder angeboten wird.“
Die Ministerin sollte sich dringend einmal die Umsätze und Preisgestaltung der AWO SANO gGmbH für die Saisonzeiten anschauen. Eine direkte Förderung von wirklich Bedürftigen käme preiswerter und erfolgt in einigen anderen Bundesländern zusätzlich. Bedürftige können sich den Urlaub nicht leisten. Jetzt kann die Sozialministerin wenigsten 100 Schecks im Wert von je 500 Euro werbewirksam verteilen. Diese Schecks gelten natürlich nur für die dunkle Jahreszeit, wenn die Betten nicht belegt werden können. Der Pressebericht Nr. 186 „ Hundert Mal Ferien fast zum Nulltarif“ ist im Internetpressearchiv des Sozialministeriums abrufbar.
Zielgruppe der gemeinnützigen Feriendörfer sind nicht wirklich Bedürftige, sondern Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen und der Tagungstourismus (siehe www.awosano.de). Die Plätze in Anspruch nehmen können auch Familien mit höheren Einkommen. Diese „bittet“ die gAWO SANO auf dem Buchungsformular anzukreuzen, wenn das Familiennettoeinkommen bestimmte Grenzen überschreitet. Nur dann wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Vorsteuer kann trotzdem im vollen Umfang gezogen werden. Die Nettoeinkommensgrenze liegt z. B. für zwei Erwachsene mit zwei Kindern im Alter von 14 und 18 Jahren bei 3912,- Euro netto (Vordruck der AWO SANO gGmbH). Schon ist der Frieden mit dem Finanzamt gewahrt. Ich bin neugierig, wann in Deutschland der erste gemeinnützige Lebensmitteldiscounter eröffnet wird.
An einer angemessenen Förderung wäre nichts auszusetzen, wenn der Bedarf vorhanden und der Antragsteller nicht bereits mit besonderen Privilegien ausgestattet wäre. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen in der Tourismusbranche, z.B. durch den Einsatz Zivildienstleistender, Urlaubszuschüsse, die Gewerbesteuerbefreiung, den ermäßigten Umsatzsteuersatz, die Körperschaftssteuerbefreiung, die Grundsteuerbefreiung, die Berechtigung Spenden entgegen zu nehmen und die auffallend hohen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln. Allein hierdurch entsteht für diese Gesellschaft pro Jahr ein Wettbewerbsvorteil von mehreren hunderttausend Euro.
Durch Taktieren mit immer mehr neuen AWOSANO Betriebs-, Besitz- und Servicegesellschaften mit preiswertem Personal lässt sich scheinbar vieles gestalten. Plötzlich existiert Geld für ein auffällig hoch gefördertes nicht gemeinnütziges Hotelvorhaben. Eine neue AWOSANO Hotelbetriebsgesellschaft mbH wird gegründet. Wer weiß nachher noch in welcher Eigenschaft der Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften gerade handelt und was an den gemeinnützigen AWO-Gesellschaften von Herrn Bauer wirklich gemeinnützig ist? Wie soll eine Kasse prüfen, ob die Forderungen bei Kliniksätzen der drei AWOSANO Mutter-Kind-Kurkliniken angemessen sind? Wem nützt es noch?
Die öffentliche Hand stützt die Intransparenz und diese Wettbewerbsverzerrungen, klagt jedoch gleichzeitig über mangelnde Steuereinnahmen und die Gäste zahlen für einen immer schneller wachsenden Tourismusapparat der Wohlfahrt in Deutschland. Das kann nicht mehr im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse liegen.
Die übrigen Hotelbetreiber hingegen stehen im härter werdenden Wettbewerb im In- und Ausland, haben einen vergleichsweise hohen Umsatzsteuersatz auf die Beherbergung und kämpfen mit der Substanzbesteuerung im Bereich der Gewerbesteuer. Nicht gemeinnützige Hotelbetriebe gehen hier in das Insolvenzverfahren.
Wettbewerbsverzerrende Bevorzugung bei der Vergabe von Fördermitteln für ein nicht gemeinnütziges Hotelvorhaben
Am 21.11.2003 überreichte Wirtschaftsminister Dr. Otto Ebnet (MV) in der Mutter-Kind-Kurklinik dem Geschäftsführer der AWO SANO Gesellschaften, Michael Bauer einen Zuwendungsbescheid für ein „Gesundheitshotel?“ mit 136 Betten in 56 Zimmern im Ostseebad Baabe auf Rügen. Das Gesamtinvestitionsvolumen von 5 Millionen Euro wird aus GA-Mitteln mit 49 Prozent öffentlich gefördert, viel höher als die vorhandenen Hotels und Gesundheitseinrichtungen im Ort. Diese wurden in der Vergangenheit bei damals höheren Darlehenszinssätzen mit 23 bis 33 Prozent gefördert. Eine Bettenförderung soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Dies war bisher die offizielle Haltung des Wirtschaftsministers.
Zur Übergabe des Zuwendungsbescheides erfolgten Presseveröffentlichungen in der „Ostsee-Zeitung“ vom 22.11.2003, in der Zeitung „Blitz“ vom 30.11.2003 und in der Wochenzeitung „Der Rüganer“ vom 10.12.2003 sowie später Leserbriefe zum Thema.
Besonders Interessant ist, wie es überhaupt zu dem Antrag auf Fördermittel für ein Hotelvorhaben kam.
Die gemeinnützige AWO-SANO hat Baugrundstücke mit einer Gesamtfläche von 3436 m² für den Bau einer Klinikerweiterung steuerfrei erworben. Eine Baugenehmigung für das Klinikvorhaben wurde am 05.03.2003 erteilt und der Wald anschließend gerodet. Das Grundstück wurde nach der Grenzniederschrift vom 25.06.2003 zerlegt. Dann erfolgte eine Umplanung des Klinikvorhabens. Nur der bebaubare und mit Baufenstern versehene Teil der Grundstücke soll dann zu einem Spottpreis an die AWO SANO Hotelbetriebsgesellschaft veräußert worden sein. Der unbebaubare Teil mit einer Baulast verblieb bei der gemeinnützigen AWOSANO. So würden voneinander unabhängige Gesellschaften nicht verfahren. Den gemeinnützigen Gesellschaften wird durch die nicht gemeinnützigen Gesellschaften der AWOSANO Geld entzogen. Ob die tatsächliche Geschäftsführung der gemeinnützigen AWOSANO noch gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51-68 dient ist fraglich.
Eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 02844-03-11erfolgte am 07.01.2004 zugunsten der gemeinnützigen AWO SANO, die eine Klinik geplant hat. Doch der Fördermittelbescheid für ein nicht gemeinnütziges Hotelvorhaben wurde bereits am 22.11.2003 überreicht. Noch am 14.11.2003 wurden die Nachbarn von der Firma Matrix Consultants wegen einer Tiefgaragenzufahrt für eine Mutter-Kind-Kurklinik angeschrieben. In dem Schreiben heißt es: „Der Betreiber die AWO, hat in der Regel Gruppen mit Müttern, Kindern und Familien als Gäste. Die Gäste reisen zu dem in ca. 3 bis 4-wöchigen Etappen zu ca. 80% in Bussen an und halten sich während des „Erholungs“-Ferienprogramm zumeist im Gebäude oder an der See auf.“ Am 18.12.2004 lag der Gemeinde Baabe der Nachtrag zur Baugenehmigung der gemeinnützigen AWOSANO GmbH zum Bauantrag –Neubau als Erweiterung der Mutter-Kind-Kurklinik zur Beratung vor. Die Gemeinde hat das gemeindliche Einvernehmen mit dem Hinweis erteilt, dass die Überschreitung des Baufensters aus Sicht der Gemeinde erheblich ist. Am 15.03.2004 teilte der Geschäftsführer Herr Bauer dem Landkreis jedoch mit: Die Bauherrenschaft für das Bauvorhaben in der Strandstraße 12-14, 18586 Ostseebad Baabe, ist von der AWOSANO Hotelbetriebsgesellschaft mbH übernommen worden. Bereits der Antrag, der zur Genehmigung vom 07.01.2004 führte sei durch die AWO SANO Hotelbetriebsgesellschaft mbH gestellt worden. Jetzt bin ich neugierig, ob der europäische Steuerzahler mit Fördermitteln für die vielen Planungskosten aufkommt. Das Baugenehmigungsverfahren für die gemeinnützige Klinik ist gebührenbefreit und war eine steuerfinanzierte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Landkreis. Für die Hotelbaumaßnahme wurde die neu gegründete Kolb GmbH zwischengeschaltet.
Auf dem lukrativen Markt der sozialen Dienstleistungen ist es enger geworden. Eine angekündigte und geplante Erweiterung der gemeinnützigen Mutter-Kind-Kliniken der AWO SANO gGmbH in Baabe mit Kassenverträgen war nicht möglich. Der Geschäftsführer, Herr Bauer sagte laut Pressemitteilung: „Wir gehen davon aus, dass es immer mehr Menschen gibt, die etwas für ihre Gesundheit tun wollen, auch wenn es die Krankenkasse nicht bezahlt.“
Jetzt fördert das Land ein „Gesundheitshotel“ mit 2,5 Millionen Euro aus GA-Mitteln. Aus den Sozialtöpfen war kein Geld zu holen. Das Vorhaben ist fast doppelt so teuer wie ein Nachbarvorhaben mit gleichem Bauvolumen und wird doppelt so hoch gefördert wie die anderen Hotels im Ort. Diese wurden in der Vergangenheit bei damals höheren Darlehenszinssätzen mit 23 bis 33 Prozent gefördert.
Der Wirtschaftsminister machte nach den Presseberichten deutlich, dass speziell solche Maßnahmen gefördert werden, die sich auf die dunkle Jahreszeit auswirken. Dann wäre die Bettenförderung bestimmt nicht das geeignete Mittel. Michael Bauer, Geschäftsführer der AWO SANO Gesellschaften entgegnete darauf: „Wir hoffen, dass wir die Betten das ganze Jahr über voll kriegen.“ Hotelbetten stehen in dieser Region in der dunklen Jahreszeit reichlich zur Verfügung.
Auch die Hervorhebung der Schaffung von 9-12 Arbeitsplätzen muss relativiert werden. Eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in der Region wird kaum eintreten. Trotz enormen Bettenzuwachses ist die Arbeitslosigkeit in der Vergangenheit hoch geblieben. Im Sommer werden Hilfs- und Fachkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland in den Hotelbetrieben gesucht und eingestellt. Die Arbeitserlaubnis wird erteilt weil eben nicht genügend einsetzbare Hilfs- und Fachkräfte in der Region vorhanden sind. Spätestens hier stellt sich die Frage, ob die Förderung noch einen Zweck erfüllt.
Zusammenhänge und Interessenkonflikte kann das Wirtschaftsministerium trotz gründlicher Prüfung nicht erkennen. Doch welchen Grund sollte Herr Bauer z.B. haben das Hotel in Baabe in der dunklen Jahreszeit vorrangig zu belegen, wenn er mit den gleichen Gästen in den steuerprivilegierten Feriendörfern wesentlich mehr Einnahmen erzielen kann bzw. den Urlaub preisgünstiger anbieten kann? Diese sind in der dunklen Jahreszeit trotz Preisvorteil nicht so leicht zu belegen. Erst einmal die Fördermittel sichern. In fünf Jahren, nach den hohen Abschreibungen, kann man ja wieder an dem Netzwerk arbeiten. Die eigentliche Zielstellung der Arbeiterwohlfahrt und deren Einrichtungen, die den Zusatz AWO führen, sind in der jeweiligen Satzung aufgeführt. Ebenso die Einflussnahme auf die Politik.
Eine Verbesserung der Infrastruktur sowie eine qualitative Verbesserung des Tourismusangebotes sind nicht erkennbar. Direkt neben dem neuen Vorhaben der AWO befindet sich eine Praxis für Physiotherapie und hundert Meter weiter das öffentliche Kurmittelhaus. Gegenüber wird zurzeit das Gesundheitszentrum f.x.mayr errichtet. Ganzjährig geöffnete Hotels mit Gesundheitsangeboten sind keine Besonderheit. Behindertengerechte Ferienwohnungen gibt es in zweihundert Meter Entfernung. Dabei gibt es hier verschiedene Investoren vor Ort, die ohne Fördermittel in der förderfähigen 1. Reihe investieren. Unternehmen in der 2. Reihe fühlen sich benachteiligt und sehen in der Festlegung einen Willkürakt, auch weil jede Gemeinde die 1. Reihe unterschiedlich festlegt.
Herr Volkmann von der IHK Rostock hat sich nach Kenntnis des Sachverhalts von dem Vorhaben distanziert und Kontakt zu Herrn Mews vom Wirtschaftsministerium MV aufgenommen. Auf meine Schreiben vom 04.12.2003 und 16.12.2003 erhielt ich am 26.02.2004 eine Antwort vom Wirtschaftsministerium. Darin wird mir mitgeteilt, dass mein Anliegen gründlich geprüft worden sei und nach den Regelungen des maßgeblichen Rahmenplanes sowie der Förderpraxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Unternehmen AWO SANO Hotelbetriebs GmbH eine „Bonusförderung“ möglich war. Diese Förderung war zum Ausgleich der durch die Teilung Deutschlands verursachten Nachteile nicht erforderlich. Der von mir geschilderte Sachverhalt und die Verbindung zu den anderen Gesellschaften werden ignoriert.
Im Schreiben vom 05.04.2004 teilt mir das Wirtschaftsministerium mit, dass Staatssekretär Meyer veranlasst hat, dass vom Landesförderinstitut das geförderte Unternehmen zu einem Gespräch eingeladen wird, um eine Sachverhaltsaufhellung zu erreichen. Sollten sich dabei neue Erkenntnisse ergeben, die eine rechtliche Neubewertung des Fördervorganges notwendig erscheinen lassen, so wird entsprechend zu verfahren sein.
9. Möglichst genaue Angabe der Bestimmung des Gemeinschaftsrechts (Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen usw.), gegen die der
Mitgliedstaat nach Ansicht des Beschwerdeführers verstoßen hat:
Artikel 57 und 87 EG-Vertrag (ex-Art. 92)
Transparenzrichtlinie
Diskriminierungsverbot
Gleichbehandlungsgrundsatz
10. Geben Sie gegebenenfalls (möglichst mit Angabe der Referenzen) an, ob der betreffende Mitgliedstaat im Zusammenhang mit dem Beschwerdegegenstand eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft erhalten hat oder erhalten könnte:
Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Aufbau Ost
Die Fördermittel für die gemeinnützigen Feriendörfer wurden vom Sozialministerium in Mecklenburg-Vorpommern und die Fördermittel für das „Gesundheitshotel“ wurden vom Wirtschaftministerium in Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht.
11. Etwaige bereits unternommene Schritte bei den Kommissionsdienststellen (fügen Sie bitte nach Möglichkeit eine Kopie des Schriftwechsels bei):
Schreiben vom 14.02.2004, 04.03.2004, 17.03.2004 und 13.04.2004 an die EU Kommission –Generaldirektion Wettbewerb- in Berlin / Az.: D 100069
12. Etwaige bereits unternommene Schritte bei den anderen Organen oder
Einrichtungen der Gemeinschaft (z. B. beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, beim Europäischen Bürgerbeauftragten). Geben Sie möglichst das Aktenzeichen an, mit dem Ihr Vorgang versehen wurde:
Bisher wurden keine anderen Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft angeschrieben.
13. Bereits unternommene Schritte bei den einzelstaatlichen Behörden - auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene - (fügen Sie nach Möglichkeit eine Kopie des Schriftwechsels bei):
13.1. Administrative Schritte (z. B. Beschwerde bei der zuständigen einzelstaatlichen Verwaltungsbehörde - auf zentraler, regionaler oder lokaler
Ebene - und/oder beim Bürgerbeauftragten des Landes oder der Region):
1. E-Mail vom 04.12.2003
2. Schreiben vom 16.12.2003 mit Unterlagen zur Beschwerde an das
Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
3. Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 26.02.2004
4. Stellungnahme vom 04.03.2004 zum Schreiben des Wirtschaftsministeriums
5. Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 05.04.2004
6. Stellungnahme vom 13. und 16.04.2004 zum Schreiben des Wirtschaftsministeriums
7. Am 04.05.2004 habe ich ein Gespräch mit Ministerialdirigent Dr. Rühle im Wirtschaftsministerium. Ein Bericht folgt.
13.2. Schritte bei den Gerichten und ähnlichen Einrichtungen (z. B. Schiedsgericht oder Schlichtungsstelle). (Geben Sie bitte an, ob bereits eine Entscheidung oder ein Schiedsspruch ergangen ist, und fügen Sie den Wortlaut der Entscheidung oder des Schiedsspruchs gegebenenfalls als Anlage bei):
Bisher keine Schritte bei gerichtlichen und ähnlichen Einrichtungen eingeleitet.
14. Geben Sie etwaige Belege und Beweismittel an, auf die Sie Ihre Beschwerde stützen können, einschließlich der betreffenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften (fügen Sie die Beweismittel gegebenenfalls als Anlage bei):
1. Eigendarstellung der AWO SANO gGmbH
2. Darstellung des Reriker Feriendorfes
Zielgruppe, Zuschüsse, Tagungen, Restaurant, Preise, Vordruck Einkommensermittlung, Fördermittel vom Sozialministerium, Spenden, Konzept
3. Darstellung Familienferienstätte Dambecker Park
4. Unterlagen zum „Gesundheitshotel“ in Baabe
Presseartikel und Leserbrief in der Ostseezeitung, Presseartikel und Leserbrief im Wochenzeitschrift „Der Rüganer“, Leserbrief in der Zeitung Blitz, WM Ebnet im NDR, Lageplan, Grenzniederschrift, Schreiben der AWO SANO Hotelberiebsgesellschaft mbH, Beschluss des Verwaltungsgerichtes Greifswald, Schriftsatz von Rechtsanwalt Becker an die Landrätin und das Verwaltungsgericht, Beschluss der Gemeinde, Schreiben der Matrix Consultants, Merkblatt - Gemeinschaftsaufgabe
5. Einsatz Zivildienstleistender in AWO-Einrichtungen
6. Schriftverkehr mit dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., dem Hotel- und Gaststättenverband, dem Bund der Steuerzahler, der CDU-Bundesfraktionsvorsitzenden Frau Dr. Merkel
7. Andere Beispiele aus der Bundesrepublik
AWO Bezirksverband Schwaben e.V., AWO Reise gGmbH, AWO Reisegutscheine, Auslandsangebot AWO, Entzug der Gemeinnützigkeit für den Deutschen Orden, Insolvenz Arbeiter Samariter Bund, Jugendreisen AWO, Millionenbetrug bei der AWO Neuss
8. Dr. Lutz Helmig zu gemeinnützigen Gesundheitseinrichtungen
9. Satzung der Bundes-AWO
15. Vertraulichkeit
“Ich ermächtige hiermit die Kommission, bei ihren Kontakten mit den Behörden des Mitgliedstaats, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, meine Identität zu offenbaren.”
Baabe, 29.04.2004
Unterschrift des Beschwerdeführers/Vertreters: Ralf Schlüter
Weitere Ferienanlage
Zeitgleich zum auffällig teueren und hochsubventionierten Hotelvorhaben in Baabe, wurde eine kleine Ferienanlage in Alt Reddevitz hergerichtet. Diese wird auch von dem gewerblichen Tochterunternehmen der gAWO-SANO betrieben.
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