Tourismuspolitik Info


Dr. Angela Merkel, MdB, 27. April 2004       weitere Details

Dr. Angela Merkel, MdB, 27. Mai 2004       weitere Details

Dr. Angela Merkel, MdB, 29. November 2004       weitere Details

Schreiben an das Büro Dr. Angela Merkel, MdB, 24.05.05       weitere Details

Schreiben an das Büro Dr. Angela Merkel, MdB, 15.03.06       weitere Details

Dr. Angela Merkel, MdB, 25. August 2006       weitere Details

Schreiben an die Vorsitzende des Europäischen Rates, Fr. Dr. Angela Merkel, 17.01.07       weitere Details

Dr. Angela Merkel, MdB, 28. Mai 2009       weitere Details


Dr. Angela Merkel, MdB, 27. April 2004

„In vielen Bereichen unserer Gesellschaft wird durch ehrenamtliches Engagement und durch zahlreiche gemeinnützige Institutionen wirtschaftlich Schwachen geholfen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher (private) Initiativen, die die Stellung des Ehrenamtes stärken.

So geht es beispielsweise in dem an Sie übersandten Antrag „Modernes Steuerrecht für Deutschland – Konzept 21“ auf der Seite 25 um die Neuordnung des Gemeinnützigkeitsrechts. Gemeint ist damit, dass etwa die freiwillige, ehrenamtliche Arbeit in der Regel nur mit einer Aufwandsentschädigung verbunden ist – versicherungsrelevante Fragen bleiben somit ausgeblendet. Diesem Nachteil muss durch eine entsprechende Neuordnung Rechnung getragen werden.

Ich stimme Ihnen aber ausdrücklich zu, dass das steuerliche Konstrukt „Gemeinnützigkeit“ wie auch der ähnlich gelagerte Fall der „Liebhaberei“, die beide dem Problem der Steuerbarkeit begegnen sollen, oftmals schwer vom normalen Steuergeschehen abgrenzbar ist. Dieses Abgrenzungsproblem wird allerdings auch schwer zu lösen sein.

Es gibt jedoch immer wieder Fälle, deren steuerrechtliche Bevorzugung gegenüber dem „Nomal-Steuerbürger“ nur sehr schwer begründbar ist. Besonders bitter ist es für den ehrlichen Steuerzahler dann, wenn dadurch eine wirtschaftliche Benachteiligung eintritt, die diesen bisweilen in seiner Existenz bedrohen kann. Ob dies in dem von Ihnen geschilderten Fall der AWOSANO gGmbH zutrifft, ist von mir so nicht einwandfrei nachvollziehbar.

Ich stimme Ihnen indes vollends zu, dass gemeinnützige Institutionen ihre Aktivitäten bisweilen sehr weit definieren – so ist für mein Dafürhalten in dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt die Grenze zwischen Kur und Tourismus/ Wellness überschritten.

Was die von Ihnen angesprochene Vereinbarkeit mit dem Artikel 87 EG-Vertrag (ex-Art. 92) betrifft, so findet dieser nur maßgebliche Anwendung, „…soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“. Dies dürfte jedoch im Fall von örtlich gebundenen Dienstleistungen wie dem Hotel- und Gastronomiebereich nur schwer in Verbindung zu bringen sein.“


Dr. Angela Merkel, MdB, 27. Mai 2004

„… haben Sie vielen Dank für Ihre Schreiben vom 15. Februar und 22. März dieses Jahres, in denen Sie die Entscheidung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern kritisieren, durch Mittel der Regionalförderung ein „Gesundheitshotel“ auf Rügen in erheblichem Umfang zu subventionieren und vor diesem Hintergrund auch die Position der Union bezüglich der Steuerbegünstigung förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke ablehnen.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Ost wie West grundsätzlich nicht aufgrund der potentiellen „Gemeinnützigkeit“ einer Investition vergeben, sondern mit dem Ziel der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung bereitgestellt werden. Dies ist auch unabhängig von der organisationsrechtlichen Ausgestaltung des jeweiligen Investors.

Die finanzpolitische Forderung der Union nach Steuerbegünstigungen nicht nur für gemeinnützige, sondern auch für mildtätige und kirchliche Zwecke sowie für politische Parteien, bildet daher prinzipiell auch nicht die Grundlage der von Ihnen kritisierten Probleme möglicher Wettbewerbsverzerrungen zwischen gewinnorientierten Betrieben.

Entscheidend ist vielmehr, ob auf der Landesebene eine Investition in einer strukturschwachen Region als wachstums- und beschäftigungsfördernd eingestuft wird oder nicht. Erst nach einer entsprechend positiven Bewertung können Finanzmittel der Regionalförderung als Unterstützung eines Vorhabens eingesetzt werden. In dem von Ihnen angesprochenen Fall trägt daher die Landesregierung in Schwerin die Verantwortung für die Mittelvergabe, dem Bund steht dagegen keine direkte Einflussmöglichkeit zur Verfügung.

Aus diesem Grund habe ich Eckhardt Rehberg, MdL, den Vorsitzenden der CDU und der CDU-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, gebeten, dem von Ihnen geschilderten Fall nachzugehen und die Förder-Entscheidung der rot-roten Landesregierung kritisch zu hinterfragen.

Denn richtig ist, dass die neuen Länder insgesamt noch immer durch eine gezielte Regionalförderung wirtschaftspolitisch gestärkt werden müssen. Eine erfolgreiche Regionalpolitik sollte aber nicht bestehende privatwirtschaftliche Initiativen einschränken und beeinträchtigen, sondern dazu beitragen, die gesamtwirtschaftliche Grundlage für einen sich selbst tragenden Aufschwung zu verbreitern.

Ich würde mich daher freuen, wenn Sie mich über die Ergebnisse der von Ihnen geschilderten Prüfverfahren in den Schweriner Landesministerien sowie der Europäischen Kommission auf dem Laufenden hielten…“


Dr. Angela Merkel, MdB, 29. November 2004

„… Erlauben Sie mir, im Folgenden auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Einrichtungen allgemein einzugehen.

Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Einrichtungen der Wohlfahrtspflege erfüllen die Voraussetzungen, wenn ihre Tätigkeit auf die selbstlose Unterstützung bestimmter Personen gerichtet ist. Hierzu gehören z. B. Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder aus wirtschaftlichen Gründen hilfsbedürftig sind. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ausgeführt werden.

Nach der Verfassung obliegt die Verwaltung der Steuern den Landesfinanzbehörden, so dass das Vorliegen der Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz von den zuständigen Finanzbehörden zu überprüfen ist. Zu Weisungen, Überprüfungen oder ähnlichen Maßnahmen bin ich nicht befugt.

Bei allem Verständnis für Ihren Unmut sollte aus meiner Sicht ein möglicher unzureichender Verwaltungsvollzug nicht notwendigerweise ein gesetzgeberisches Handeln nach sich ziehen, gerade weil Einrichtungen in Deutschland, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, von enormer sozialer Bedeutung sind. Die Förderung von Kultur, Bildung, Umweltschutz, Sport und Wohlfahrt und anderer nicht wirtschaftlicher Bereiche findet weit überwiegend in und durch derartige Einrichtungen statt. In vielen ländlichen Gemeinden sind solche Einrichtungen die Hauptträger des gesellschaftlichen Lebens. Vor diesem Hintergrund werden Steuervergünstigungen gewährt.

Da es vielleicht auf Ihr Interesse stößt, möchte ich Sie auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern zum Thema „Wirtschaftliche Betätigung von nichtgewerblichen Institutionen und Organisationen“ anbei aufmerksam machen. Die Antwort hierzu lasse ich Ihnen zukommen, sobald sie mir vorliegt.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Europäische Kommission gegenwärtig um eine Angleichung der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Leistungen bemüht. Diesen Bemühungen sollte nicht ohne Not auf nationaler Ebene vorgegriffen werden."


Schreiben an das Büro Dr. Angela Merkel, MdB, 24.05.05

"… Trotz des anstehenden Bundestag-Wahlkampfes haben führende Unionspolitiker eine Mehrwertsteuer-Erhöhung nicht ausgeschlossen. Damit wird der Wettbewerb zwischen den gewerblichen Beherbergungsbetrieben und den gemeinnützigen Beherbergungsbetrieben noch unfairer, wenn die Privilegien für die gemeinnützigen Ferienanlagen und Hotels nicht abgeschafft werden.

Auf die Angleichung der ermäßigten Steuersätze auf EU-Ebene können wir noch sehr lange warten. Eine Einigung ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht.

Da nicht gewährleistet werden kann, dass die gemeinnützigen Betriebe effizient arbeiten und die gewährten Vergünstigungen tatsächlich zum Wohl der Allgemeinheit eingesetzt werden, habe ich kein Verständnis für die Beibehaltung der Ausnahmeregelungen. Dies stützt nur unfairen Wettbewerb. Die Abschaffung wurde bereits im Jahr 2002 vom Bundesrechnungshof gefordert. Auch die Begründung des Bundes der Steuerzahler zur Beseitigung der Ausnahmeregelungen im Steuerrecht ist da plausibel..."


Schreiben an das Büro Dr. Angela Merkel, MdB, 15.03.06

"Bezug nehmend auf die E-Mail Ihres wissenschaftlichen Mitarbeiters Christian Wenning vom 10.05.2005, möchte ich mich noch einmal erkundigen, ob es möglich ist, mir die Unterlagen der Sitzung vom UA Bürgerschaftliches Engagement zur Verfügung zu stellen.

In einem freundlichen Telefonat sagte Frau Düsing am 15.03.2006 zu, dass sie sich um einen Termin mit dem Wahlkreisbüro kümmert. Frau Düsing hat sich bereits mit den Unterlagen zur EU-Beschwerde befasst.

Mit der Bearbeitung der EU-Beschwerde geht es zurzeit nicht voran. Seit das jetzt zuständige Familienministerium federführend ist, tut sich nichts mehr und das seit mehreren Monaten. Bereits am 30.12.2003 habe ich mich an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Frau Helga Kühn-Mengel) gewandt. Auf meine Anfrage kam lediglich eine Eingangsbestätigung. Auch meine Erinnerung vom 22.03.2004 wurde nur mit einer Eingangsbestätigung am 26.03.2004 beantwortet.

Stellungnahmen der Bundesminsterien für Finanzen und für Wirtschaft und Arbeit und liegen vor und sind auf der Seite www.tourismuspolitik.info veröffentlicht.

Es entsteht der Eindruck, dass nach Wegen gesucht wird, die wettbewerbsverzerrenden Ausnahmebestimmungen im Steuerrecht beizubehalten.

Ich hoffe, dass Sie trotz Ihrer starken zeitlichen Einbindung Zeit finden, sich auch mit diesem Thema auseinanderzusetzen..."


Dr. Angela Merkel, MdB, 25. August 2006

"Ich komme zurück auf mein Schreiben vom 04. Juli 2006. Inzwischen habe ich Antwort vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten.

Wie Sie wissen, befindet sich die Bundesregierung derzeit noch in der Abstimmung mit der europäischen Kommission, die Ihre Beschwerde zur Wettbewerbsverzerrung durch die Vergabe von staatlichen Beihilfen an die AWO SANO Gesellschaften prüft. Dabei arbeitet unter anderem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eng mit der europäischen Kommission zusammen. Laut Aussage dieses Bundesministeriums, hat die europäische Kommission noch keine Arbeitsverzögerung beanstandet und auch im Bundesministerium selbst ist keine Verzögerung der Bearbeitung erkennbar.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass sich eine politische Partei zu einem solchen schwebenden Verfahren nicht positionieren kann. Es handelt sich um eine Angelegenheit, die zwischen den Institutionen der Europäischen Union und der Regierung des betreffenden Mitgliedstaates zu erörtern und zu klären ist."


Schreiben an die Vorsitzende des Europäischen Rates, Fr. Dr. Angela Merkel, 17.01.07

Sehr geehrte Fr. Dr. Angela Merkel,

auf die o.g. Beschwerde habe ich bisher lediglich Eingangsbestätigungen zum Schriftverkehr erhalten.

Die Beschwerde wurde bereits am 12.01.2004 der Vertretung der EU-Kommission zugeschickt. Die Ansprechpartnerin war damals Frau Marie- Therese Duffy- Häusler.

Vom zuständigen Sachbearbeiter in Brüssel, Herr Holzleitner, wurde mir auf telefonische Anfrage mitgeteilt, dass der Vorsitzende der Bundesarbeitergemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, Herr Ninnemann, am 07.06.2005 in Begleitung von Mitarbeitern des Sozialministeriums in Brüssel vorgesprochen hat.

Und auch unter Bundesfinanzminister Hans Eichel wurden bereits Stellungnahmen angemahnt und abgegeben. Jetzt ist zudem das Bundesfamilienministerium mit der Beschwerde befasst.

Der Wildwuchs bei den Steuerprivilegien soll wohl in abgeschwächter Form beibehalten werden.

Die Situation hat sich zwischenzeitlich weiter verschärft. Zum einen durch die Steigerung der Einkommensgrenzen für Hilfsbedürftige. Hilfsbedürftig sind Personen, deren Nettoeinkünfte unter der Bemessungsgrenze des § 53 Nr. 2 AO liegen. Im Jahr 2005 zum Beispiel galten demnach 2 Erwachsene mit 2 Kindern im Alter von 15 bis 17 Jahren in Westdeutschland mit Nettoeinkünften von monatlich 5.177,- Euro und in Ostdeutschland von 4.967,00 Euro als hilfsbedürftig. Weitere Verschärfungen ergeben sich aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19% ab 01.01.2007 und die Einführung der 1-Euro-Jobs.

Bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts wird bisher nur deutlich, dass Herr Steinbrück Steuergeschenke an ehrenamtlich Tätige verspricht. Über die Beseitigung der überholten Ausnahmetatbestände ist jedoch nichts bekannt.

Jeder zweite Abgeordnete sitzt im Aufsichtsrat mindestens eines gemeinnützigen Vereins und viele von ihnen in den Gremien der Wohlfahrtsverbände. Ähnlich problematisch ist die Situation auf EU- Ebene. Dem größten Nettozahler tritt man eben nicht gern auf die Füße. Trotzdem sollte sich das Gemeinnützigkeitsrecht an den Bedürfnissen wirklich hilfsbedürftiger Bürger orientieren und nicht eine Ansammlung von überholten Privilegien für ausgesuchte deutsche Wohlfahrtsverbände darstellen.

Zwischenzeitlich gibt es auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, in dem die Problematik zum Gemeinnützigkeitsrecht aufgearbeitet wurde.

Trotz Beanstandung durch den Bundesrechnungshof im November 2002 und wissenschaftlicher Gutachten, in denen der Sachverhalt aufgegriffen wurde, werden diese Probleme und die Anliegen der Bürger realpolitisch nicht angegangen. Wieviele Jahre Bearbeitungszeit wird denn für die Beschwerde auf EU- Ebene benötigt? Eine Beschleunigung des Verfahrens müsste durch Ihre Ratspräsidentschaft möglich sein.

Die Missstände im Gemeinnützigkeitsrecht sollten genauso wie Schwarzarbeit bekämpft werden, um Steuergerechtigkeit herzustellen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Den gesamten Schriftverkehr habe ich auf der Seite www.tourismuspolitik.info veröffentlicht.

Ich würde mich freuen, wenn Sie Zeit finden, sich näher mit der Beschwerde auseinanderzusetzen.

Mit freundlichem Gruß

Ralf Schlüter


Dr. Angela Merkel, MdB, 28. Mai 2009

Schreiben an den DEHOGA Regionalverband Rügen zur Mehrwertsteuersystematik.


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