Tourismuspolitik Info


BMWA, W. Clement, 24. August 2005

"…Aufgrund der von Ihnen angestrengten Beschwerde bei der EU-Kommission kann und darf ich mich zu einem laufenden Verfahren nicht inhaltlich äußern. Soweit Sie Subventionspraxis und Ausnahmetatbestände im Steuerrecht bemängeln, sind wir ganz auf ihrer Seite. Das BMWA setzt sich seit langem für ein einfacheres Steuerecht und niedrigere Steuersätze ein, die nicht zuletzt mittels Abbau bestehender Subventionen und Befreiungstatbestände möglich erscheinen.

Was das konkrete Thema "Gemeinnützigkeit" angeht, sei darauf hingewiesen, dass die Anerkennung diesem steuerrelevanten Charakter einer Organisation allein dem zuständigen Finanzamt obliegt. Hier muss das Bestehen der gesetzlich klar definierten Voraussetzungen für die Anerkennung geprüft werden. Es besteht also weniger ein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber als vielmehr für die im Einzelfall zuständige Finanzverwaltung. Ob die Kritik an Ihren "Wettbewerbern" gerechtfertigt ist, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen."

 

Einführung
EU Beschwerde
Bescheid GD Wettbewerb
Stellungnahme
Schreiben an GD Steuern
Rechtsgrundlagen mit Kommentar
Beispiele
Stellungnahmen Dritter
Bundesrechnungshof
Bund der Steuerzahler
Monopolkommission
Angestellten Krankenkasse e.V.
Dr. A. Merkel MdB
Grüne
FDP
Bundesfinanzminister
Bundeswirtschafts-
minister

Bundesauschuss
Landesregierung Wirtschaftsministerium
Landesregierung Finanzministerium
Petitionsausschuss
Landesrechnungshof
Landeskartellbehörde
BAG
Freie Wohlfahrtspflege

IHK
DEHOGA

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