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Bundesministerium der Finanzen, 6. Juli 2004       weitere Details

Bundesministerium der Finanzen, 2. März 2005       weitere Details

Gutachten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforchung GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen      weitere Details

Diskussionspapier zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts       weitere Details

Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Freie Wohlfahrtspflege vom Wettbewerb verschont       weitere Details

Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Vom Wachstumsstar zum Reformfall       weitere Details

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen    
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Bundesministerium der Finanzen, 6. Juli 2004

„…im Namen von Bundesfinanzminister Hans Eichel danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 1. Juni 2004.

Zutreffend umreißen Sie in Ihrem Brief eine Reihe grundlegender Probleme, die im Zusammenhang mit der Subventionsgewährung häufig zu bemängeln sind. Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, den bereits in den letzten Jahren erfolgreich begonnenen Subventionsabbau konsequent fortzusetzen. Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung wie Sie zu Recht feststellen insbesondere im Bereich der Steuervergünstigungen.

Den von Ihnen vorgetragenen Fall habe ich mit großem Interesse gelesen. Die Europäische Kommission hat sich im Hinblick auf Ihre dort erhobene Beschwerde bereits mit der Bundesregierung in Verbindung gesetzt und entsprechende Informationen erbeten. Diese Informationen werden unter Mitwirkung aller zuständigen Bundes- und Länderbehörden in den kommenden Wochen erarbeitet und nach Brüssel übermittelt werden.

Da diese Erkenntnisse zur Zeit noch nicht vorliegen, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu einer Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem europäischen Beihilferecht nicht äußern kann, zumal nach den Regelungen des EG-Vertrages die Zuständigkeit zur abschließenden Beurteilung dieser Frage ausschließlich der Europäischen Kommission zugewiesen ist.

Hinzu kommt: Über eine Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) entscheiden die Bundesländer eigenständig. Auch für die Beurteilung und Entscheidung steuerlicher Einzelfälle sind nach unserer Verfassung die Finanzbehörden der Länder zuständig. Diese Kompetenzordnung bindet die Bundesregierung. Ich muss deshalb erneut um Ihr Verständnis bitten, dass ich auf Fragen, inwieweit es andere Entscheidungsmöglichkeiten bzw. Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der GA gegeben hätte, und zur steuerlichen Behandlung der von Ihnen genannten Gesellschaften der Arbeiterwohlfahrt nicht eingehen kann.

Wir werden den Fortgang der Beschwerde aufmerksam verfolgen und unseren Beitrag zu einer raschen Prüfung leisten.“


Bundesministerium der Finanzen, 2. März 2005

„… eine vom Deutschen Bundestag in der vorigen Legislaturperiode eingesetzte Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ aus Mitgliedern des Bundestages und Experten hat in ihrem Abschlußbericht vom 3. Juni 2002 (Bundestagsdrucksache 14/8900) zahlreiche Änderungen in verschiedenen Rechtsgebieten, auch des Steuerrechts, empfohlen. Unter anderem hält die Kommission es für erforderlich, das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht grundlegend zu überarbeiten. Sie hat darauf hingewiesen, dass die europarechtlichen Anforderungen des Beihilferechts (Vermeidung einer Wettbewerbsverfälschung) bei dem Reformvorhaben zu berücksichtigen sind.

Zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag einen Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ gebildet, der dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angegliedert ist. Er hat die Aufgabe, die von der Enquete-Kommission dargelegten Empfehlungen soweit wie möglich umzusetzen oder fortzuentwickeln. Voraussichtlich im Sommer 2005 wird er einen ersten Teilbericht vorlegen.

Dem Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ wurde bei einer Anhörung von Sachverständigen bereits vorgetragen, dass die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Rahmen des Reformvorhabens kritisch geprüft werden müsse. An die Stelle früherer altruistischer Betätigungen, die den Regelungen im geltenden Gemeinnützigkeitsrecht zugrunde lägen, seien vielfach Entgeltbereiche getreten. Der Unterausschuss wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die ohnehin großzügigen Grenzen für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit in § 53 Nr. 2 AO als Folge der Neuregelungen im Sozialrecht durch Hartz IV noch einmal deutlich angestiegen sind.

Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Vorschlägen des Untersuchungsausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch Änderungen einzelner Vorschriften des geltenden Rechts vorzugreifen.“

Anmerkung:

Am 20. April 2005 fand eine nichtöffentliche Sitzung des Unterausschusses mit folgendem Arbeitsprogramm statt:

Vorstellung und Beratung der Ergebnisse der vom BMF in Auftrag gegebenen Gutachten zu den Themen

„Unterstützung des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements – der Beitrag des Bundes bei der Gestaltung gesetzlicher und finanzieller Rahmenbedingungen“ sowie

„Die Besteuerung gemeinnütziger Organisationen im internationalen Vergleich“

In dieser Sitzung wurde das Schreiben der EU-Kommission zur eingereichten Beschwerde bekannt gegeben.

Dazu erfolgte im Ausschuss eine Stellungnahme durch den Geschäftsführer des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes e.V., Herrn Rainer Brückers. Dieser soll vorgetragen haben, dass schon alles Rechtens sei. Ein Vertreter der gewerblichen Wirtschaft war nicht eingeladen.

Das Observatorium für die Entwicklung der sozialen Dienste in Europa schreibt ein Gutachten zu Regelungen der Gemeinnützigkeit in Europa aus. Es umfasst die Analyse der Wechselwirkungen zwischen den politisch-rechtlichen Vorgaben der EU-Ebene und der Rechtslage sowie der Bedingungen für die Betätigung gemeinnütziger sozialer Dienste in Deutschland. Die Ausschreibung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.


Gutachten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforchung GmbH
im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen

Gutachten aus Oktober 2004


Diskussionspapier zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Diskussionspapier vom 07.Februar 2004


Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
Freie Wohlfahrtspflege vom Wettbewerb verschont

Information des iwd – Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln vom 28.06.2004


Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
Vom Wachstumsstar zum Reformfall

Information des iwd – Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln vom 03.02.2005


Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

Abgabenrechtliche Privilegierung vom August 2006

 


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