Tourismuspolitik Info


Auch in Mecklenburg- Vorpommern werden wie in anderen Bundesländern Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten gefördert. Im Gegensatz dazu erhalten Familien für den Urlaub in gewerblichen Beherbergungseinrichtungen keine Zuschüsse. Sie müssen sogar noch zusätzlich Mehrwertsteuer entrichten.

Gültigkeit: Mecklenburg - Vorpommern, Stand: 22.03.2005

Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern *

Allgemeine Voraussetzungen

Gefördert wird ein Erholungsaufenthalt in anerkannten Familienferienstätten in Deutschland oder dem europäischen Ausland, die von gemeinnützigen Trägern betrieben werden. Eine Förderung können Familien erhalten, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben, wenn mind. 3 Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dem Haushalt angehören oder es sich um den Haushalt allein erziehender Mütter oder Väter mit mind. 2 Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, handelt. Als Familie gelten alle Formen des Zusammenlebens mit Kindern. Eine Förderung kann alle 2 Jahre beantragt werden.

Einkommensgrenzen

Eine Förderung erfolgt nur, wenn das in dem Kalenderjahr vor der Antragstellung durchschnittlich erzielte nachgewiesene Familiennettoeinkommen (Summe des Nettoeinkommens der Eltern und ihrer Kinder) die nachfolgend beschriebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt: - für Eltern 740 Euro - für ein allein erziehendes Elternteil 410 Euro - je Kind weitere 270 Euro Der Einkommensnachweis entfällt bei Familien, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Leistungen erhalten: Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, Arbeitslosenhilfe nach SGB III, Ausgleichsrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.



Geförderte Urlaubsdauer

Der Familienurlaub soll mindestens 7 Tage dauern. Der Zuschuss wird für längstens 14 Tage gewährt. An- und Abreisetag gelten auch hier als volle Tage.

Zuschussleistungen

Die Förderung beträgt für jeden an der Familienferienerholung teilnehmenden Familienangehörigen 10 Euro pro Tag. An- und Abreisetag gelten als Verpflegungstage. Zusätzlich wird ein Fahrkostenzuschuss von 20 Euro pro Person gewährt, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen Fahrkosten.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Die Anträge auf Gewährung einer Förderung sind rechtzeitig vor Beginn der Familienferienmaßnahme zu richten an das

Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Referat 520 Friedrich-Engels-Straße 47 19061 Schwerin

Diakonisches Werk der Ev.-Luth- Landeskirche Mecklenburgs Körnerstraße 7, 19055 Schwerin Tel: (03 85) 50 06-0



Veröffentlichung des CDU Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2006


Praxis bei der Vergabe von Zuschüssen für Familienurlaub muss überprüft werden!

"Die CDU-Landtagsabgeordnete Beate Schlupp hat angekündigt, die Praxis der Vergabe von Zuschüssen nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen im zuständigen Landtagsausschuss durchleuchten zu lassen.
Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu dieser Richtlinie werfe mehr Fragen auf als sie beantworte. „Die Richtlinie wurde erst am 12. Juni 2006 veröffentlicht. Trotzdem stammt der letzte positiv bewilligte Antrag auf einen Zuschuss bereits vom 29. Mai 2006. Dies heißt, wer erst nach der Veröffentlichung der Richtlinie von der Möglichkeit der Zuschussgewährung erfuhr ging auf jeden Fall leer aus. Dies ist nicht gerecht und nicht hinnehmbar, zumal sich die Richtlinie gerade an sozial schwache und benachteiligte Familien richtet“, so Beate Schlupp. Die CDU-Landtagsabgeordnete kritisierte besonders die Tatsache, dass alle 151 positiv beschiedenen Anträge teilweise deutlich vor der Veröffentlichung der Richtlinie beim zuständigen Landesamt eingegangen seien und hier auch bearbeitet wurden. Dass die Bearbeitung von Anträgen bereits am 9. November 2005 begann, die entsprechende Richtlinie aber erst am 12. Juni 2006 veröffentlicht wurde, werfe eine Reihe von Fragen auf. Offenbar habe die Verwaltung ohne rechtliche Grundlage beschieden. Dies muss der zuständige Sozialausschuss des Landtages untersuchen. „Dass angesichts der schwierigen sozialen Situation im Land nur 308 Anträge gestellt wurden, hängt sicher auch mit dem seltsamen Bearbeitungs- und Veröffentlichungsverfahren zusammen. Alles riecht ganz stark nach Mauschelei! Für die Zukunft muss das Verfahren transparenter und gerechter werden“, forderte die CDU-Landtagsabgeordnete.

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